Vorschlag für zwei Überlegungen
Die Situation in der Bundesrepublik Deutschland ist historisch einmalig. Noch nie war es Millionen Bürgern verboten, sich in Parks oder auf öffentlichen Plätzen zu versammeln. Wer es dennoch tut, sprich, wer den Mindestabstand von 1,5 m zu einem anderen Menschen unterschreitet, kann von der Polizei belangt werden.
Art. 8 des GG wurde auf unbeschränkte Zeit außer Kraft gesetzt. Legal, also verfassungskonform ist das nicht, was auch der ehemalige Innenminister Gerhard Baum im ARD-Magazin Monitor vom 2. April bestätigte. Wie aber kann das sein? Wie kann es sein, dass sich Bundeskanzlerin Merkel nicht an die Verfassung hält, ohne dafür belangt zu werden? Ist das noch ein Rechtsstaat oder eher die Vorstufe einer Diktatur, die Covid-19 als Trojanisches Pferd benutzt, um das Land dauerhaft und unbegrenzt nach Regel zu regieren, die vom Souverän, dem Volk, überhaupt nicht autorisiert wurden.
Um endlich zu verstehen, in welcher Art von Staat wir leben, schlage ich folgendes vor:
Bitte überlegt Euch, ob es in der Zeit zwischen 843 (Vertrag von Verdun) und dem 20. Januar 1942 (Wannsee-Konferenz) eine Form deutscher Staatlichkeit gegeben hat, sie so kriminell oder gar krimineller gewesen ist wie die OMF-BRD, und ob das kriminellste Stück Sch..., von dem Deutschland in den knapp 1.200 Jahren seines Bestehens regiert wurde, mit Vornamen Adolf heißt oder nicht vielleicht doch Angela?
Wünsche frohes Forschen und Erkennen, gerade heute, am 20. April!
Großartig zu forschen wäre überhaupt nicht nötig. Es reicht, sich eine Liste zu machen, links die Verbrechen Hitlers, rechts die Angela Merkels, wobei als Vebrechen Verstöße gegen geltendes (!) Recht zu gelten hat, nicht nachträglich erlassenes oder die Inhalte der alliierten Kriegs-, Haß- und Mordhetze.
Tempranillo
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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).