Jein.
Hallo Otto!
Du schreibst: "Grundrechte" sollten eigentlich das bedeuten, wonach man ihnen ihren Namen gegeben hat: Es sollte sich um grundsätzliche Rechte handeln, die jeder Bürger besitzt und die ihm in keinem Fall eingeschränkt oder gar ganz genommen werden können.
Da wurde vermutlich das Grundgesetz nicht ganz verstanden. ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
Unser Grundgesetz handelt zwar von vielen "Grundrechten", schränkt diese aber intrinsisch ein, indem z.B. in Artikel 8 Abs. 1 GG die Versammlungsfreiheit postuliert wird, diese aber in Abs. 2 schon wieder eingeschränkt wird, indem andere Gesetze, die diese Freiheit beschneiden, angeführt werden.
Das ist auch völlig normal.
Ich will das einmal für das Thema Kfz am BGB und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) kenntlich machen.
Nach dem BGB ist der Halter eines Fahrzeugs zum Schadenersatz verpflichtet und zwar in unbegrenzter Höhe!
Das StVg grenzt die Haftung aber bei Personenschäden auf 5 Millionen € und bei Sachschäden 1 Millionen € ein.
Um dieses noch immer riesige Problem zu lösen (vermutlich war die Haftung damals geringer) wurde die Haftpflichtversicherung (in diesem Fall die Kfz-Haftpflicht) im Dritten Reich
"erfunden", damit der Einzelne ein solches Risiko auch schultern kann.
Der Kfz-Halter bekommt einerseits die Möglichkeit das Risiko zu schultern, wird aber andererseits zur Pflichtversicherung gezwungen.
Das BGB fungiert hier quasi als allgemeiner Rahmen wobei die Spezialgesetze dann wieder einschränkend wirken.
Im konkreten Fall müssen dann wiederum Richter den jeweiligen Einzelfall entscheiden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Ähnliches gilt für das Grundgesetz.
Etwas komplexer ist die Sache also schon.
Was jedoch nicht heißt, daß der Staat und seine Interessengruppen gerne das Recht so beugen, wie es ihnen am besten in den Kram paßt und dann auch noch Richter finden, die dieses Unrecht dann legitimieren.
Frag mal die Kanzlerin , wie man so etwas macht.
Die kennt sich ganz hervorragend damit aus.
mfG
nereus