Artikel 19 GG ist ein Offenbarungseid
Das Artikel eines "Grundgesetzes" überhaupt durch andere Gesetze, die die Legislative beschließt, eingeschränkt werden kann, widerspricht nach meinem Empfinden dem Gedanken grundlegender Rechte.
Der Artikel 19 GG ist im Grunde der Offenbarungseid unseres Grundgesetzes.
Die Formulierung in Artikel 19 Abs. 2 GG, nach der "ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt in keinem Falle angetastet werden darf", ist so schwammig formuliert, dass es geradezu ein Fest für Verfassungsrichter darstellt, bei Klagen im Sinne der Regierung zu entscheiden.
Und gerade diese Situation erleben wir gerade: Ein sogenanntes "Grundrecht" wird durch andere Gesetze der Regierung praktisch aufgehoben, das Verfassungsgericht weist gleichzeitig Klagen gegen diese Aufhebung ab.
Unser aktuelles Hauptproblem ist ganz klar das völlige Fehlen einer kritischen Instanz.
Die Regierung macht, was die Kanzlerin möchte, die Medien (lange Jahre vermeintlich unsere "4. Gewalt") sind zu 100% auf Regierungskurs, die Opposition hat sich komplett verabschiedet und die Verfassungsrichter geben dem Treiben ihren Segen.
Demokratie at it's best ...