Grundrechte-Einschränkung

Falkenauge, Montag, 20.04.2020, 09:27 (vor 2110 Tagen) @ Otto Lidenbrock1376 Views

Eine Einschränkung darf keine Aufhebung sein.
Du hast Art. 19 GG nicht gelesen, der die Art der Einschränkung behandelt.
In Abs. 2 heißt es: "In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Das aber ist hier bei diesen Corona-Verordnungen der Fall.


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