Problem falsch identifiziert.

SchlauFuchs ⌂, Neuseeland, Mittwoch, 03.10.2018, 02:45 (vor 2031 Tagen) @ Gernot3572 Views

Ich gestehe ein, nur oberflächlich informiert zu sein. Ich las nur, dass
er als 17-Jähriger einer Frau zu nahe getreten sein soll, aber nicht etwa
in Form einer Vergewaltigung oder Sexuellen Nötigung, sondern einfach
unfein, wie man(n) es halt nicht macht. Evtl. kam es zu einer beleidigenden
Berührung.

Haben die in den VSA kein Jugendstrafrecht und keine Verjährungsfristen?

Das Problem ist nicht ob er als jugendlicher Frauen und Mädchen sexuell belästigt hat. Das Problem ist auch nicht dass er als Jugendlicher Alkohol konsumiert hat bevor er das legale Alter erreichte.

Das Problem ist, dass er nicht zu seinen Jugendsünden steht und unter Eid falsch ausgesagt hat (ziemlich wahrscheinlich jedenfalls). So etwas macht man als Richter nicht, schon gar nicht wenn man auf Lebzeit in den Obersten Gerichtshof versetzt werden will.


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