Du beliebst zu scherzen

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 25.09.2022, 22:31 (vor 571 Tagen) @ Manuel H.3572 Views

Weißt Du, wie lange sowas dauert? Weißt Du, wenn Du da keinen Vermieter- RS hast, was das bei den Anwälten kostet?

Nehmen wir mal die derzeitige Rechtssprechung:

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist.

Jetzt stell Dir mal vor, er bezahlt die Miete pünktlich, und ist nur mit einem Teil der Nebenkosten im Rückstand? Ich weiß nicht, wie das nun vom Gesetz her aussieht, ich bin schon zulange weg von derlei Dingen. Aber ich denke mir, wenn der weiterhin den bisherigen NK-Betrag bezahlt, dass man da schon einige Zeit dann warten muss, als Vermieter, bis man da eine rechtliche Handhabe hat.

Schließlich ist es ja nicht so, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen will, sondern er kann die vorher nicht vereinbarte Erhöhung der Nebenkosten nicht tragen. Wenn der einen findigen Anwalt findet, dann kommt da vielleicht noch der Begriff "Höhere Gewalt" dazu, wodurch die ganze Rechtslage in ein völlig anderes Fahrwasser kommt.

Da die Richter meistens mieterfreundlich und sozial eingestellt sind, wird möglicherweise ein Vergleichsvorschlag von Ratenzahlungen über die Differenz der Nebenkosten erfolgen, usw. usw. Das kann sich Jahre hinziehen und einen Haufen Geld für den Vermieter kosten, - der Mieter wird wahrscheinlich im (billigeren) RS sein.

Dann will man einen Vollstreckungstitel am Schluss erwirken, sofern man überhaupt soweit kommt. Der Mieter ist mit den Nebenkosten, sagen wir mal, mit 2.000 Euro hintendran. Der Vermieter stellt einen Antrag auf Vollstreckung für die 2.000 Euro, der Mieter bezahlt daraufhin 100 Euro und erhebt Einspruch. Dann geht das Spiel von vorne los. Dann muss man einen neuen Titel für 1.900 Euro beantragen, und wenn man sich die Fristen bei den Gerichten ansieht, kann man sich vorstellen, dass das jahrelang so gehen kann, wenn der Mieter gewieft ist.

@ebbes hat vollkommen recht.


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