Unterhaltsrecht ... dazu hat Detlef Breuning in seinem Männermagazin doch alles erklärt.

FOX-NEWS, fair and balanced, Donnerstag, 16.06.2022, 12:34 (vor 678 Tagen) @ Mirko23363 Views

Unterhaltsschulden von vor 20-Jahre, da hat sich der Deutsche Staat einfach mal die neue Gesetzgebung von 2017 zu eigen gemacht. Und da greift keine Pfändungsgrenze (unerlaubte Handlung)! Ich hatte vor 20-Jahre meine Ausbildung gemacht und hatte nur 500€ Ausbildungsgeld und war somit nicht leistungsfähig und das wusste der Deutsche Staat. Jetzt wird der Sack zugemacht und ...

Irgendetwas stimmt da nicht. 20 Jahre lang warst du doch keines Falls nicht leistungsfähig. Haben die etwa die Leistungen, die damals mal vom Sozialamt vorgestreckt wurden, nicht zeitnah eingefordert und standen dann mit Zins und Zinseszins auf der Matte?

Grundsätzlich gilt für Unterhaltsansprüche die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, wobei die Frist am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Verjährung kann gehemmt sein. Das ist insbesondere beim Kindesunterhalt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes und beim Trennungsunterhalt der Fall.

Hier haben Kinder einen Anspruch. Wie soll der Staat sich den aneignen?

Grüße

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Läuft in Deutschland ...


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