Sonderkündigung.

Durran, Mittwoch, 30.03.2022, 16:29 (vor 1358 Tagen) @ Joe683709 Views

Bei Preiserhöhungen kann man fristlos von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

Dann fällt man automatisch in den Grundversorger bzw. Ersatztarif des regionalen Energieversorgers.
Und mittlerweile sind die Preise gar nicht so schlecht im Grundversorgertarif.

Bei mir war folgende Situation.

Technische Werke Ludwigshafen Tarif über mehrere Jahre gehabt. Verbrauch etwa 5000 kWh jährlich.
Bisheriger Preis 22,5 Cent je kWh. Das war TOP! Dann Preisanpassung zum 01.03.2022 auf dann 37,8 Cent.
Also rund 50 Prozent. Neutarife waren alle noch teurer.

Der Grundversorger ist bei mir EnviaM in ganz Mitteldeutschland. Deren Grundversorgungstarif beträgt 28,99 Cent, was unter derzeitigen Bedingungen wirklich immer noch ein guter Preis ist.

Ich habe mir schriftlich bestätigen lassen von der EnviaM, dass ich nach Kündigung bei der TWL auch tatsächlich in den Grundversorgertarif rutschen. Das hat auch alles so geklappt.

Nun ist es zwar etwas teuerer, jedoch noch im Rahmen. Abegsehen davon dürfte in wenigen Wochen meine PV Anlage in Betrieb gehen und den Stromverbrauch auf etwa 1000 kWh jährlich drücken.

Die Grundversorgertarife sind mittlerweile die günstigsten Tarife, nur versuchen die Energieversorger Neukunden abzuwimmeln. Anders sieht es aus wenn der Anbieter insolvent geht oder die Versorgung einstellt. Dann kommt man als Vertragskunde in die Grundversorgung und da machen sie dann die teuren Sondertarife.


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