ja das meinte ich mit ".....man formuliert das Gesetz so......."
o.K., dann sollen sich Verfassungsrecht`s Experten das Gesetz (hinsichtlich Gleichheitsgrundsatz) zur Brust nehmen, wenn es vorliegt.
o.K., dann sollen sich Verfassungsrecht`s Experten das Gesetz (hinsichtlich Gleichheitsgrundsatz) zur Brust nehmen, wenn es vorliegt.