Frage @DT: (edit: Hat sich erledigt - Posting kann gelöscht werden)

Broesler, Montag, 27.09.2021, 01:10 (vor 940 Tagen) @ DT1002 Views
bearbeitet von Broesler, Montag, 27.09.2021, 01:26

Aloha DT!

Nachdem ich dieses Jahr nun bereits zum zweiten Male in Sachsen-Anhalt statt wie vorher in Berlin gewählt habe, ist mir ein eklatanter Unterschied aufgefallen:

Bei beiden, diesjährigen Wahlen wurde weder bei der Stimmzettelübergabe noch bei der Stimmzettelabgabe mein Personalausweis verlangt. Auf meine Nachfrage heute, was denn wäre, wenn ich jemandem seine Wahlbenachrichtigung stibitzt hätte, kam nur ein Schulterzucken und die Antwort, dass derjenige dann halt Pech hätte und nicht wählen könne.

Ist dieses Prozedere rechtens? Im Bundeshauptstadtslum musste ich immerhin noch jedes Mal den Perso zeigen, um mich zu identifizieren.

Ahoi

(edit)
"Bei der Stimmabgabe bei Bundestags- und Europawahlen verlangt der Gesetzgeber nicht grundsätzlich, dass der Wähler ein Ausweispapier vorzulegen hat. Im Regelfall genügt die Vorlage der Wahlbenachrichtigung."
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/a/ausweispflicht.html

War mir bisher nicht bewusst, wieder was gelernt.

- Posting kann gelöscht werden -

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