Hier fallen die richtigen Stichworte
https://swissgoldsafe.ch/de/steuern-bei-der-einfuhr-von-gold-in-die-schweiz/
Die Mehrwertsteuerverordnung beinhaltet Ausnahmen
Diese Ausnahmen sind in der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) unter Artikel 44 zusammengefasst. Demnach sind in erster Linie die Umsätze von staatlich geprägten Goldmünzen mit Feinwerten der Zolltarifnummern 7118.9010 und 9705.0000 (Bedeutung siehe Kapitel) von der Steuer befreit. Dies betrifft ebenfalls Gold, das zu Anlagezwecken erworben wird und über einen Mindestfeingehalt von 995/1000 verfügt. Zudem müssen gegossene oder gestanzte Goldbarren die Angabe des Feingehalts tragen und das Stempelkurzzeichen eines anerkannten Prüfer-Schmelzers aufweisen (siehe Kapitel).
Darüber hinaus fällt ebenfalls Gold in Form von Granalien (Granulat) unter die Steuerbefreiung, sofern es über eine Reinheit von 995/1000 verfügt. Es muss dann gleichermassen von einem anerkannten Prüfer-Schmelzer abgewogen, verpackt und versiegelt sein. Im Weiteren regelt der Artikel weitere Formen wie Rohgold oder Vormaterial, sogenanntes Halbzeug, das zur industriellen Fertigung bestimmt ist, aber weniger relevant für Privatanleger ist. Dies beinhaltet auch Legierungen, die aus zwei oder mehr Teilen Gold bestehen. Ist Platin enthalten, muss der Anteil von Gold überwiegen.
Grüße
EDIT: In Zukunft werde ich erstmal alle Beiträge zum Thema lesen (siehe unten).