Ordnungswidrigkeit vs. Straftat

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Dienstag, 13.04.2021, 15:29 (vor 1109 Tagen) @ Chris115305 Views

Sowas haben sich nicht mal die Faschisten getraut. Unter dem Euphemismus "Infektionsschutzgesetz" werden ab einer Inzidenz von 100 (MIR WÄRE LIEBER DU SCHRIEBST: 1 VON 1000) alle Kontakte auch auf Privatgelände/Privathaushalt mit mehr als einer einzigen Person, die nicht zum Haushalt zählt verboten. So weitgehende Einschränkungen hat es nicht mal unter Kriegsrecht gegeben. Damit kann ich als Hausherr nicht mal verhindern, das eine Polizeistreife mein Wohnzimmer untersucht, wenn sie auch nur den Verdacht haben, das sich dort ein Nachbarpärchen, statt nur einer Person befinden.

In meiner Welt ist der Art. 2 (2) außer Kraft gesetzt (Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.)

Ergo verstößt Du damit gegen das InfSchG und zwar als Straftat: § 75 Abs.3 IfSG Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre (insb. wenn jemand danach an C. erkrankt, das wäre dann ein Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit), in minderschwerem Fall Geldstrafe bis 25.000.-€

Da die Freiheit der Person und auch die Unverletzbarkeit der Wohnung aufgehoben sind, treten die dir nicht nur die Tür ein, sondern können dich mit 4 Mann auf den Boden legen, mit vorgehaltenem Maschinengewehr nackig machen und dir eine Spritze in den Arschmuskel (ich meine den großen Hüftstrecker und nicht den Anus!) setzen und danach von dannen ziehen.

Und weil die Freizügkeit ja aufgehoben wurde, kriegt dein Besuch direkt dieselbe Einzelmassage verpasst und weil ja zusätzlich der Art. 2 (1) "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." ebenfalls nicht mehr gilt, dürfen sich alle Anwesenden auf eine Anklage wegen eben dieser Straftat freuen.

Das kann ich dann hinterher gerichtlich klären lassen... Ob es sich "nur" um eine Ordnungswidrigkeit, oder eine Straftat handelt mit weitgehenden Möglichkeiten der Polizei wegen "Gefahr im Verzug", kann auf die Schnelle nicht geklärt werden. Daher habe ich als Hausherr keine unmittelbare Handhabe und die Tür wird notfalls eingetreten.

Nicht KANN, sondern WIRD! Strafverfahren werden grundsätzlich gerichtlich geklärt. Uuuppps, hab ich grundsätzlich geschrieben?


Bei den bisherigen Erfahrungen mit schon bei völlig irrelevanten Lappalien durchdrehenden Ordnungsbehörden muss man sich auf das Schlimmste einstellen.

Korrekt. Szenario:
Nachbar schwärzt dich an, Ey der Typ hat Besuch!
Polizei kommt in Mannschaftsstärke, vermummt und schwer bewaffnet
Haustür wird mittels Ramme aufgebrochen
Feststellung der Personalien, Ausweise, Impfbuch
Zwangsfixierung bis zum Eintreffen des Amtsarztes, sofern ungeimpfte Bürger angetroffen werden Verabreichung der Impfung
Mitnahme für 24h zur Beobachtung etwaiger Reaktionen und Klärung des genauen Sachverhaltes
Auffälligkeiten aus früheren, nicht staatskonformen Äußerungen bedingen U-Haft, alle anderen dürfen bis zum Gerichtstermin erstmal auf freien Fuß
Gerichtstermin: Geldstrafe (weil keiner C - Gottseidank) von 10.000.-€/Person, ersatzweise Haft.

Unglaubwürdiges Szenario? Abwarten![[zigarre]]

Ich kenne einen Landkreis in Niedersachsen, dort patrouillieren die Handlanger mit MP´s in der Fußgängerzone zur Masken-Trage-Kontrolle. Erklär das mal deinen Kindern, der FREUND und HELFER mit Maschinenpistole im Anschlag. [[kotz]] Diese Schießbudenfiguren...


Unter der Inzidenz von Hundert (MIR WÄRE LIEBER DU SCHRIEBST: 1 VON 1000) liegen im Moment nur noch wenige Landkreise.

Und es werden immer weniger...[[wut]]

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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