Private Kontakte werden verboten durch Änderungen des "Infektionsschutzgesetzes"

Chris11, Dienstag, 13.04.2021, 14:13 (vor 1081 Tagen)6426 Views
bearbeitet von Chris11, Dienstag, 13.04.2021, 14:19

Sowas haben sich nicht mal die Faschisten getraut. Unter dem Euphemismus "Infektionsschutzgesetz" werden ab einer Inzidenz von 100 alle Kontakte auch auf Privatgelände/Privathaushalt mit mehr als einer einzigen Person, die nicht zum Haushalt zählt verboten. So weitgehende Einschränkungen hat es nicht mal unter Kriegsrecht gegeben. Damit kann ich als Hausherr nicht mal verhindern, das eine Polizeistreife mein Wohnzimmer untersucht, wenn sie auch nur den Verdacht haben, das sich dort ein Nachbarpärchen, statt nur einer Person befinden. Das kann ich dann hinterher gerichtlich klären lassen... Ob es sich "nur" um eine Ordnungswidrigkeit, oder eine Straftat handelt mit weitgehenden Möglichkeiten der Polizei wegen "Gefahr im Verzug", kann auf die Schnelle nicht geklärt werden. Daher habe ich als Hausherr keine unmittelbare Handhabe und die Tür wird notfalls eingetreten.

Bei den bisherigen Erfahrungen mit schon bei völlig irrelevanten Lappalien durchdrehenden Ordnungsbehörden muss man sich auf das Schlimmste einstellen.

Unter der Inzidenz von Hundert liegen im Moment nur noch wenige Landkreise.


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