Hier der helmut-1 vom 19.11.2018: "In einem anderen Artikel habe ich dabei auf die Parallelität zu den 30er Jahren hingewiesen, die sich geradezu aufdrängt."

sprit, Samstag, 07.11.2020, 16:10 (vor 1895 Tagen) @ helmut-14449 Views

Hallo Helmut,
dies hatte ich auf meinem PC in dem Ordner: "D wie vor 85 Jahren" gespeichert.
Vor zwei Jahren hattest du bereits den richtigen Blickwinkel.
Gruß


https://dasgelbeforum.net/index.php?mode=entry&id=475296

Er ist wieder da, der Faschismus
helmut-1, Siebenbürgen, Montag, 19.11.2018, 22:16 @ helmut-17761 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.11.2018, 22:38


In einem anderen Artikel habe ich dabei auf die Parallelität zu den 30er Jahren hingewiesen, die sich geradezu aufdrängt. Stichwort: Maas-Gesetz gegen „fake-news“. Damit meine ich den Inhalt des „Heimtückegesetzes“ vom 20.12.1934, insbesonders die §§ 1 – 3:

Ich zitiere daraus:

.... wer „vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet…“

„Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“

Und danach kann man auch das Maß der Bestrafung nachlesen. Mehrmonatige Haftstrafen, oder auch Geldstrafen, in schweren Fällen auch die Todesstrafe.

Ich frage mich, wie lange es dauern wird, bis man neben bestimmten, bereits im Strafrecht erfassten Äußerungen zu den Vorgängen im 3. Reich auch das öffentlich ausgesprochene Wort, wenn es sich gegen die Immigration richtet, unter Strafe stellt. Das unter Herrn Maas durchgeboxte Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ja nur ein Meilenstein auf dem Weg dorthin:

--
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung