In Hessen kostet der Verstoß gegen die Maskenpflicht bis zu 200 Euro

Ankawor, Montag, 10.08.2020, 06:25 (vor 1355 Tagen) @ Zweistein2176 Views

Danke, ich habe es gefunden:

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/2020-07-31_vollzugshinweise.pdf

Dort wird aber ganz klar ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht aufgeführt.

Zu den Ausnahmen heißt es:

"Ausnahmen gelten für ... Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können."

Wie die Beeinträchtigung nachgewiesen werden muss, wird nicht gesagt. (Schlupfloch für jeden?) Somit muss an der Supermarktkasse kein Attest vorgelegt werden und man muss auch nicht darlegen, welche gesundheitliche Beeinträchtigung man hat. Jedenfalls so meine Interpretation. Bei 35 Grad dürfte sich so mancher gesundheitlich beeinträchtigt fühlen und den Zwang verspüren, sich die Maske runterzureißen und frische Luft einzuatmen. Reicht das aus?

Und wenn man auf Granit stößt dürfte der dezente Hinweis auf Diskriminierung von Behinderten vielleicht helfen. Bei sowas werden viele hellhörig.


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