Erklärung
Vorweg, wer Corona-Verordnung ...Land XY.. oder einen ähnlichen Begriff bei Google eingibt, wird auf den entsprechenden Seiten der Landesregierungen landen. Das sollte eigentlich nicht schwer sein.
Zum §-Gedöhns: §2 schreibt Maskenpflicht vor. Der Sanktionsparagraph 13 erwähnt aber §2 gar nicht, ebenso nicht der Bußgeldkatalog.
Wo ist denn da die Sanktion?
Auf Youtube erklärt das auch ein Rechtsanwalt ganz klar. Die Landesregierungen werden den Teufel tun, Maskenablehnungen zu sanktionieren. Dann wären sie in der Haftung, wenn ein z.B.Asthmapatient wegen der Maske Probleme bekommt und gar verstirbt. Sie wollen uns nur dressieren, haften wollen sie aber nicht. Bingo
Ist das verständlicher?
Zweistein