Ich verstehe leider deine Aussage nicht

Ankawor, Sonntag, 09.08.2020, 22:29 (vor 1327 Tagen) @ Zweistein2031 Views

Im § 2 steht die Pflicht da und da eine Mund-Nase-Maske zu tragen. Da steht auch, wer das nicht muss (...aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar...).
Im § 13 geht es um Durchsetzung der GEBOTE und Verbote, Bußgelder. Und da wirds interessant: §2 wird nirgendwo erwähnt.

Was bedeutet das? Wird der Paragraph 2 damit überschrieben?

Und wo finde ich etwaige Corona-Verordnungen der Bundesländer?
Ich wohne jetzt in Hessen und bin fast täglich in Niedersachsen. Wo finde ich die Verordnungen?

Meine Suche war bisher ergebnislos. Außer Pressemeldungen: Beim Einkaufen Maske tragen.

Ich hatte neulich berichtet, dass ich den Supermarktmitarbeitern das Leben nicht schwer machen will für die paar Euros, die sie kriegen, und daher trotz Attest die Maske aufziehe.

Nun sah ich einen (längeren) Videofilm, sehr interessant, aber auf Englisch, der mich zum Nachdenken bewegt, ob ich es richtig mache:

https://www.youtube.com/watch?time_continue=1140&v=jeVf8Bq1knk&feature=emb_logo


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