Und?

SevenSamurai, Sonntag, 09.08.2020, 22:23 (vor 1355 Tagen) @ Zweistein1981 Views

Im § 2 steht die Pflicht da und da eine Mund-Nase-Maske zu tragen. Da steht auch, wer das nicht muss (...aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar...).

Und darauf fällt die Mehrheit der Schafsgläubigen rein.

Einfach mal lesen[[trost]] .

https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/konstanzerin-mit-asthma-darf-k...

"Konstanzerin mit Asthma darf keine Schutzmaske tragen – und wird bedroht und beleidigt
Schon mehrfach wurde eine Konstanzerin verbal attackiert, ob im Bus oder beim Einkaufen, weil sie keinen Mundschutz trug. Mit dem Problem ist sie nicht allein."

https://rp-online.de/nrw/staedte/ratingen/corona-ratingen-asthmatikerin-ohne-maske-nich...

"Trotz Attest für Befreiung von Maskenpflicht : Busfahrer verweigert Asthmatikerin aus Ratingen Mitfahrt"

Alles Blockwarte oder Stasi-Hiwis?

Traurig, dass wir so etwas erleben müssen.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder


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