Bei jedem autonomen Fahrzeug...

sensortimecom ⌂, Mittwoch, 15.07.2020, 21:57 (vor 1384 Tagen) @ Zürichsee1166 Views
bearbeitet von sensortimecom, Mittwoch, 15.07.2020, 22:00

....ist es erforderlich, dass sämtliche am und im Fahrzeug erfasste Sensordaten und Bewegungsabläufe fortgesetzt zwischengespeichert werden. Das Auto ist ständig online mit der Herstellerfirma verbunden (der Bordcomputer kriegt von dort auch lfd. die SW-Updates). Auch Werkstätten, Behörden, Versicherung usw. müssen Zugang zu den Daten haben. Es wird äusserst schwierig sein, Verantwortliche bzw. Schuldige bei einer Fehlfunktion namhaft zu machen.

In letzter Konsequenz wird es daher sogar notwendig sein (wenn Level-5 erreicht ist), dem autonomen Fahrzeug eine Art "eigenes Persönlichkeitsrecht" zuzugestehen (sic!). Es wird derart viele soziale, rechtliche, psychologische und sonstige Probleme geben, dass der Rahmen hier viel zu eng ist um ausführlich darüber zu schreiben. Ich habs in standard-online vor Jahren mal versucht. Da könnte man ganze Bücher drüber schreiben....


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