Das stimmt

rodex, Montag, 11.05.2020, 16:30 (vor 2090 Tagen) @ Manuel H.2253 Views

Statt gesetzlicher Verpflichtung zur Minderung der Miete dann besser Sonderkündigungsrecht für Mieter, denen Corona-bedingt die Nutzungsgrundlage entfallen ist.

Somit ist die Immobilie wieder frei und der Vermieter findet entweder einen anderen Mieter oder geht freiwillig mit der Miete runter.

Zudem könnte man über eine staatliche Entschädigung für den Vermieter nachdenken, dessen Mieter aufgrund des Sonderkündigungsrechts vorzeitig seinen Vertrag verlassen konnte.


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