Die Löschung der Grundschuld ist ohne Zustimmung des Eigentümers natürlich nicht möglich.

Durran, Samstag, 25.04.2020, 20:05 (vor 2103 Tagen) @ Echo3085 Views

Also das Amtsgericht kann gar nichts löschen. Der Grundschuldbrief fungiert als Wertpapier. Eine Löschung geht nur wenn der Verlust notariell bei Gericht angezeigt wird und darauf hin wird der Brief aufgeboten. Dann muss man 6 Monate warten bis er für ungültig erklärt wird. Das trifft nur bei einem Verkauf des Grundstücks auf und der Grundschuldbrief tatsächlich verloren gegangen ist. Der kann ja durchaus auch 50 Jahre und älter sein.

Noch mal in der Theorie. Ich besitze ein bezahltes Haus irgendwo in Deutschland. Das Grundbuch hat keine Belastungen.
Ich gehe zum Notar und trage mir eine Eigentümerhypothek auf meinen Namen oder auf ein Ehepaar über bspw. 200.000€ nebst 18% Zinsen per Briefgrundschuld erstrangig ins Grundbuch ein. Dann bekomme ich postalisch den Grundschuldbrief mit den Daten zugesandt.

In einem Jahr kommt Herr Scholz mit einer Zwangshypothek. Diese wird im 2. Rang eingetragen. Dummerweise habe ich die Eigentümergrundschuld als Sicherheit für ein 100€ Darlehen eines Verwandten abgetreten. Dieser Verwandte ist nun im Besitz des Grundschuldbriefes und damit Drittgläubiger.

Im Prinzip muss man einige Zeit überstehen. Zwangsmaßnahmen haben nicht immer gewirkt. In den 20ger Jahren haben viele nicht bezahlt und die Sache hatte sich weginflationiert.


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