Das halte ich für ein Gerücht

Echo, Samstag, 25.04.2020, 13:13 (vor 2103 Tagen) @ Durran3824 Views

Briefgrundschuld auf den Eigentümer zulegen. Weil dann ersten Ranges. Staatliche Zwangshypotheken oder andere Gläubiger kommen dann alle nachrangig. Sicherlich wird man dann rückwirkend die Rangposition aufheben, aber das geht dann nur kurzfristig.

Das Amtsgericht kann bereits heute einen Grundschuldbrief entwerten (mit 6 Monate Wartezeit). Warum soll der Staat in seinen eigenen Büchern dann nicht auch den Rang ändern können zu seinen Gunsten [[top]]

Die Banken mit ihren Grundschulden wird man auch nicht im Rang zurück setzen können. Sonst verlieren ja die Immobilien rasant an Wert.

Es kann schon sein dass beispielsweise Restdarlehen angerechnet werden, um die Banken nicht zu sehr zu schädigen, doch ausgeschlossen sind drastischere Maßnahmen keineswegs. Bisherige Zwangshypotheken kamen ja eher im Rahmen einer Währungsreform, und da musste ja ohnehin alles neu geordert werden.
Die Banken würden wohl gewisse Einbußen haben aber vielleicht gibt es einen passenden internen Bilanztrick um das wett zu machen - denn das zugehörige Kreditgeld hatten sie zuvor eigens geschöpft, somit hält sich der Verlust in Grenzen.

Außerdem gibt es ja wie gesagt noch die Möglichkeit, Immobesitzer über eine Steuer auszunehmen. Es wird dann halt nicht sofort die schwer veräußerliche Immobilie verwertet sondern das Einkommen gepfändet. Grundbuch ist hierbei gar nicht nötig.


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