Was passiert bei einer Bankenpleite mit der Grundschuld, wenn die Hypothek getilgt ist?
Hallo zusammen,
Banca rotta, das galt bis vor Kurzem noch als ziemlich unwahrscheinlich, heute nicht mehr.
Was passiert im Fall einer Bankenpleite mit der Grundschuld auf einer Immobilie, wenn das Darlehen getilgt ist?
Die Grundschuld zugunsten der Bank steht aber noch dort, weil ein Umbau geplant ist.
Dass der Darlehensnehmer nach der Tilgung einen Anspruch auf eine Löschungsbewilligung hat, ist klar.
Marc Friedrich hat nun - wenn ich ihn richtig verstanden habe - in einem seiner lauten Videos behauptet, dass die Bank im Fall einer Pleite eine Grundschuld auch dann versilbern kann, wenn die Hypothek getilgt ist. Bzw. sagte er, man sei erst dann auf der sicheren Seite, wenn man eine Löschungsbewilligung in der Tasche hat.
Meine Logik sagt: Ohne eine bestehende Forderung kann die Bank nicht auf eine Grundschuld zuzugreifen, ganz einfach. Wie sollte das auch gehen: "Leider sind wir pleite, aber wir haben da von dir so einen Wisch, also schieb mal schnell 100.000 € rüber". Nee, das kann doch nicht sein.
Gibt es eine solche oder andere Fallen, wenn die Grundschuld zunächst eingetragen bleibt?
Wie ist eure Meinung, wie ist die Rechtslage, wo lauern Gefahren?
Gruß Karin
PS: dottore hatte mal beschrieben, wie man eine Grundschuld in eine Eigentümer-Grundschuld umwandlen kann, und was das für Vorteile hat.
Der Link http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=81475 funzt allerdings nicht mehr.