Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Dieter, Sonntag, 29.03.2020, 17:47 (vor 1461 Tagen) @ Echo1083 Views

Hallo,

bei den meisten Fällen dürfte es sich um "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes" handeln, welches der Mieter beantragt und von den Ämtern aufgrunddessen, sofern die Wohnung angemessen ist, einen entsprechenden Betrag überwiesen bekommt, der die Kaltmiete, sowie die Nebenkosten und Heizung/Warmwasser abdeckt.
Der Empfänger/Mieter hat dem Amt unverzüglich mitzuteilen, wenn sich Verhältnisse ändern, z.B. wenn er aufgrund der neuen Regelung meint die Mietzahlung einstellen zu können.

Gruß Dieter


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