Nur wenn man bewusst einen Irrtum erzeugt
also bewusst lügt, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Auch der Tatbestand der Unterschlagung greift soweit ich weiß nur bei beweglichen Sachen, und wäre auch nur gegeben, wenn das Wohngeld zweckgebunden eintrifft. Bei so viel krimineller Energie nützt das Anzeigen dem Vermieter aber nichts, das sind dann sicherlich Leute die eh schon alles verloren haben und nichts zu pfänden haben.