Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 - Überblick

InflationDeflation, Sonntag, 29.03.2020, 00:33 (vor 1488 Tagen) @ Albrecht2676 Views

Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012:
https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf

- S.5: 2.3 Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“: "Das Szenario beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert. Hierfür wurde der zwar hypothetische, jedoch mit realistischen Eigenschaften versehene Erreger „Modi-SARS“ zugrunde gelegt."

"Zum Höhepunkt der ersten Erkrankungswelle nach ca. 300 Tagen sind ca. 6 Millionen Menschen in Deutschland an Modi-SARS erkrankt. Das Gesundheitssystem wird vor immense Herausforderungen gestellt, die nicht bewältigt werden können."

"Nachdem die erste Welle abklingt, folgen zwei weitere, schwächere Wellen, bis drei Jahre nach dem Auftreten der ersten Erkrankungen ein Impfstoff verfügbar ist."

- S.56: Eintrittswahrscheinlichkeit: "Klasse C: bedingt wahrscheinlich ein Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1.000 Jahren eintritt"

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Auswirkungen auf das Schutzgut MENSCH:
- Tote (M1): "Es ist über den gesamten Zeitraum mit mindestens 7,5 Millionen Toten zu rechnen."
- Verletzte/Erkrankte (M2): "Allein während der ersten Erkrankungswelle ist gleichzeitig mit 6 Millionen Erkrankten zu rechnen."

Auswirkungen auf das Schutzgut VOLKSWIRTSCHAFT: "Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen sind hier nicht konkret abschätzbar, könnten allerdings immens sein. Da im gesamten Ereignisverlauf mindestens 7,5 Millionen Menschen sterben, ist trotz der Altersverteilung der Letalitätsrate mit dem Tod einer Vielzahl von Erwerbstätigen zu rechnen."
- Öffentliche Hand (V1): "Mit massiven Kosten für die öffentliche Hand ist zu rechnen, u.a. durch den Verbrauch von medizinischem Material und Arzneimitteln sowie durch die Entwicklung und Beschaffung eines Impfstoffes. Durch den Ausfall von Wirtschaftsleistung sind geringere Steuereinnahmen zu erwarten."
- Private Wirtschaft (V2): "Mit Einbußen an wirtschaftlicher Leistung durch Krankenstände beim Personal bzw. Todesfälle in der Belegschaft der Unternehmen, zusätzlichen Kosten durch Anpassungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs, höheren Kosten für Transport und Logistik bzw. Einschränkungen beim Transport von Waren und einem geänderten (zurückhaltenden) Konsumund Investitionsverhalten der Bevölkerung und anderer Unternehmen ist zu rechnen, ebenso mit behördlich angeordneten Einschränkungen des internationalen Handels und Flugverkehrs/Reiseverkehrs und einem Rückgang des Tourismus."
"Generell ist zu berücksichtigen, dass Unternehmen die Auswirkungen der Pandemie selbst bei guter Planung und Vorbereitung ggf. nicht mehr kompensieren können (generelle Rationalisierungstendenzen: dünne Personaldecke, Abhängigkeit von Zulieferern, Just-in-TimeProduktion usw.). Dies kann sogar dazu führen, dass weltweit Produktionsketten zum Erliegen kommen."

Auswirkungen auf das Schutzgut IMMATERIELL:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung (I1): "Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass eine zunehmende Verunsicherung und das Gefühl, durch die Behörden und das Gesundheitswesen im Stich gelassen zu werden, aggressives und antisoziales Verhalten fördert." (Einbrüche/Diebstähle, Plünderungen und Vandalismus
- Politische Auswirkungen (I2): "Der Ruf nach einem schnellen und effektiven Handeln der Behörden wird früh zu vernehmen sein."

S.57: 1. Definition der Gefahr/Ereignisart: "In Ausnahmefällen kann Seuchengeschehen aber auch auf akzidentelle oder intentionale Freisetzung zurückgehen, z. B.:

- akzidentelle Freisetzung beispielsweise durch einen Laborunfall (wie bei einzelnen Fällen
nach der SARS-Pandemie oder die H1N1-Influenza 1977, die sogenannte „Russische Grippe“, die vermutlich Folge einer Laborfreisetzung war (Scholtissek et al., 1978; Zimmer and Burke,2009))
- intentionale Freisetzung im Bereich der Lebensmittelerpressung oder auch mit
bioterroristischem Hintergrund (bekanntestes Beispiel sind hier die „Anthrax-Briefe“ in den USA 2001)."

S.58: 2. Beschreibung des Ereignisses: "Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Übertragung des Virus auf einen Menschen bis zu den ersten Symptomen der Erkrankung, beträgt meist drei bis fünf Tage, kann sich aber in einem Zeitraum von zwei bis 14 Tagen bewegen. Fast alle Infizierten erkranken auch. Die Symptome sind Fieber und trockener Husten, die Mehrzahl der Patienten hat Atemnot, in Röntgenaufnahmen sichtbare Veränderungen in der Lunge, Schüttelfrost, Übelkeit und
Muskelschmerzen."
"Die Letalität ist mit 10% der Erkrankten hoch, jedoch in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt. Kinder und Jugendliche haben in der Regel leichtere Krankheitsverläufe mit Letalität von rund 1%, während die Letalität bei über 65-Jährigen bei 50% liegt. Die Dauer der Erkrankung unterscheidet sich ebenfalls in
Abhängigkeit vom Alter der Patienten; jüngere Patienten haben die Infektion oft schon nach einer Woche überwunden, während schwerer erkrankte, ältere Patienten rund drei Wochen im Krankenhaus versorgt werden müssen, auch Behandlungsbedarf von bis zu 60 Tagen wurde für das SARS-CoV beschrieben."

S.59: "Der natürlich vorkommende Erreger kann erst von Mensch zu Mensch übertragen werden, wenn eine Person bereits deutliche Krankheitssymptome zeigt. Zur Behandlung stehen keine Medikamente zur Verfügung, so dass nur symptomatisch behandelt werden kann. Ein Impfstoff steht ebenfalls für die ersten drei Jahre nicht zur Verfügung. Neben Einhaltung von Hygienemaßnahmen können Schutzmaßnahmen in dem Sinne also ausschließlich durch Absonderung Erkrankter bzw. Ansteckungsverdächtiger, sowie den Einsatz von Schutzausrüstung wie Schutzmasken, Schutzbrillen und Handschuhen getroffen werden."

S.60: 2.2 Zeitpunkt: "Das Ereignis beginnt im Februar in Asien, wird dort allerdings erst einige Wochen später in seiner Dimension/Bedeutung erkannt. Im April tritt der erste identifizierte Modi-SARS-Fall in Deutschland auf."

S.60: 2.3 Auslösende Ereignisse: "Der Erreger stammt aus Südostasien, wo der bei Wildtieren vorkommende Erreger über Märkte auf den Menschen übertragen wurde."

S.61: 2.4 Dauer und Verlauf: "Es ist so lange mit Neuerkrankungen zu rechnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Für das vorliegende Szenario wird ein Gesamtzeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt.
Der Erreger verändert sich im Verlauf der drei Jahre durch Mutationen so, dass auch Personen, die eine Infektion bereits durchlebt haben, wieder anfällig für eine Infektion werden. Hierdurch kommt es insgesamt zu drei Erkrankungswellen unterschiedlicher Intensität."

"Es wird angenommen, dass jeder Infizierte im Durchschnitt drei Personen infiziert und es jeweils drei Tage dauert, bis es zur nächsten Übertragung kommt. Sogenannte „Super Spreader“ werden hierbei nicht berücksichtigt"
"Maßnahmen sind etwa Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten oder andere Absonderungsmaßnahmen.
Mittel zur Eindämmung sind beispielsweise Schulschließungen und Absagen von Großveranstaltungen."

S.64: "Über den Zeitraum der ersten Welle (Tag 1 bis 411) erkranken insgesamt 29 Millionen, im Verlauf der zweiten Welle (Tag 412 bis 692) insgesamt 23 Millionen und während der dritten Welle (Tag 693 bis 1052) insgesamt 26 Millionen Menschen in Deutschland. Für den gesamten zugrunde gelegten Zeitraum von drei Jahren ist mit mindestens 7,5 Millionen Toten als direkte Folge der Infektion zu rechnen."

S.67/68: Kommunikation: "Nur wenn die Bevölkerung von der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen (z. B. Quarantäne) überzeugt ist, werden sich diese umsetzen lassen."

S.68/69: 2.6 Behördliche Maßnahmen: "Die zuständigen Behörden, zunächst die Gesundheitsämter und dort vornehmlich die Amtsärzte, haben Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu ergreifen. Das IfSG erlaubt dazu unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§ 16 IfSG), wie z. B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG). Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG). Neben diesen direkt vom Amtsarzt anzuordnenden Maßnahmen kann das Bundesministerium für Gesundheit durch eine Rechtsverordnung anordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben (§ 20 Absatz 6 IfSG), wodurch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) eingeschränkt werden kann."

S.70: 3. Auswirkungen auf KRITIS/Versorgung: "Zahlreiche Güter und Dienste werden weltweit jeweils von nur wenigen Schlüsselproduzenten bereitgestellt."
- Sektor TRANSPORT UND VERKEHR: "Es kommt zu Einschränkungen im Luftverkehr. Im Fracht- und insbesondere im Personenverkehr kommt es zur Streichung von Flügen. Ausfälle an einzelnen Punkten innerhalb der Lieferketten multiplizieren sich aufgrund der komplexen Interdependenzen. Personalausfälle führen hier deshalb mitunter zu erheblichen Einschränkungen bzw. zu Unterbrechungen von Lieferketten. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf Produktionsprozesse und andere Infrastruktursektoren."
- Sektor GESUNDHEIT: "Arzneimittel, Medizinprodukte, persönliche Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel werden verstärkt nachgefragt. Da Krankenhäuser,
Arztpraxen und Behörden in der Regel auf schnelle Nachlieferung angewiesen
sind, die Industrie die Nachfrage jedoch nicht mehr vollständig bedienen kann,
entstehen Engpässe."

- Sektor ERNÄHRUNG: "Die Produktion von Lebensmitteln ist nicht in gewohnter Menge und Vielfalt möglich. Krankheitsbedingte Ausfälle im Bereich der Landwirtschaft (v.a. in kleinen und mittleren Betrieben) führen mitunter zu deutlichen Verlusten in der
landwirtschaftlichen Produktion."
"Die Versorgung mit Lebensmitteln ist nicht in gewohnter Menge und Vielfalt möglich."

- Zusätzliche Hinweise: "Entsorgung: Es kommt zu erheblichen Problemen im Bereich der Entsorgung (z. B. Müllabfuhr). Groß- und Einzelhandel: Die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs ist nicht in gewohnter Menge und Vielfalt möglich."


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