da ist kein Widerspruch

nereus, Dienstag, 28.02.2017, 07:37 (vor 2586 Tagen) @ SevenSamurai5588 Views

Hallo SevenSamurai!

Du schreibst von einem Widerspruch in der Rede von Marie LePen, wie sie uns Theo übermittelte.
Schauen wir uns Deine Extrakte mal genauer an.

Scharf griff sie die gängige Praxis der Jurisprudenz an, mit welcher Richter sich anheischig machen, Gesetze abzuändern, ja, diese praktisch aufzuheben.
(...) Rechtsgleichheit aufs Spiel gesetzt hatten.

und

Als sie forderte, ausländischen Rechtsbrechern die Strafen angedeihen zu lassen, die sie in ihren Heimatländern gewohnt seien, brach im Saal Jubel aus.

Ich sehe da keinen Widerspruch.
Wo ist denn da einer?

Im ersten Beispiel bemängelt sie das Aushöhlen des französischen Rechts, wobei Richter offenbar die Gesetze beugen, aus welchen Gründen auch immer.
Im zweiten Beispiel werden den Rechtsbrechern, die offenbar keine Franzosen sind, Strafen angedroht, die in ihren Heimatländern üblich sind und somit der dort herrschenden Rechtslage entsprechen.

In den Beispielen geht es also um die Einhaltung der Gesetze und nicht darum, ob hier eine Gesetzgebung der anderen (moralisch) überlegen ist.
Prinzipiell folgt das der Linie der ermordeten Berliner Richterin Heisig, die eine schnelle und zügige Anwendung bestehenden deutschen Rechts forderte, um dem pubertären Egos diverser „Vollspacken“, deren Handlungen sich regelmäßig im Rahmen des Strafrechtes bewegten, etwas Handfestes entgegenzustellen, nach dem Motto: Wehret den Anfängen.
Der Hinweis auf das Recht in den Heimatländern läßt schon mal die klaffende Differenz erahnen, die ggf. bei deutlich höheren Strafen die Lust zur Tat deutlich minimieren würden.


mfG
nereus


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