... und liest nicht mal, was du verlinkst!
Der Nachweis wurde erbracht, aber ...
Es habe sich aber eben nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben des Impfgegners gehandelt, worauf der 31-Jährige Mediziner reagiert hatte, begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und bei einer Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie bezahlt. Der 52-Jährige hatte im Internet 100.000 Euro demjenigen versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der nicht nur die Existenz, sondern auch die Größe des Virus belegt werde.
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Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. Der 52-Jährige sei als Impfgegner bekannt und sein Gegenüber hätte ahnen können, wie der Nachweis bewertet würde.
... weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Ganz deine Welt ... ![[[euklid]]](images/smilies/euklid.gif)
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