Rücktritt entfällt, da keine Pflicht zur Rechtfertigung oder Anerkennung dieses Schrittes gefordert. Den Verzicht auf das Amt mitzuteilen reicht aus, da ausdrücklich

MausS, Dienstag, 13.02.2024, 13:49 (vor 740 Tagen) @ BerndBorchert2718 Views

keinerlei Erklärungen des Papstes hierzu gegenüber weltlichen Gremien gefordert sind.

Der Papst ist, und dies in JEDER Hinsicht, vom Augenblick seiner rechtmäßigen Wahl an
einzig und allein dem Höchsten gegenüber rechenschaftspflichtig.

DAS aber kann und will Wisnewski als Demokratiefetischist [[lach]] einfach nicht begreifen. [[trost]]

Mit der Annahme dieser Wahl erhält der Papst darauf aufbauend die "Volle und höchste Gewalt in der Kirche..."

Eigentlich ganz einfach, wenn man nur die Demokratenbrille mal abnimmt.

Freundliche Grüße

MausS

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„Wir Feinde des allgemeinen Wahlrechts hören nicht auf, uns über den Enthusiasmus zu wundern, den die Wahl einer Handvoll Unfähiger durch einen Haufen Inkompetenter weckt.“ Nicolas Gomez Davila


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