G. Wisnewksi: Der aktuelle Papst sei nicht Papst, weil im Kirchenrecht der Rücktritt eines Papstes, nämlich der seines Vorgängers Ratzinger, nicht vorgesehen sei (mV 25 Min.)

BerndBorchert, Sonntag, 11.02.2024, 22:56 (vor 77 Tagen)3138 Views
bearbeitet von BerndBorchert, Sonntag, 11.02.2024, 23:00

Es sei nur die Nicht-Annahme des Papst-Amtes nach einer Wahl möglich, aber nicht der Rücktritt davon.

https://www.youtube.com/watch?v=86c_Nn0s59I

Dass diese Klausel so uminterpretiert werden konnte und keiner drauf hingewiesen hat, und sei es erst später, ist sehr unplausibel, denn es gibt Tausende sogenannte Kirchenrechtler (in Deutschland die mit den 2 Dr.jur. Titeln), die es wissen müssten. Ich bin gespannt, was sich da herausstellt.

Das Thema dürfte für die meisten hier langweilig sein. Aber es ist nicht ganz off-topic, denn es geht auch darum: Wenn die Kirche immer mehr Einfluss in der (westlichen) Welt verliert, welchen anderen Kräfte gewinnen diesen Einfluss?

Bernd Borchert


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