Gilt dieser Paragraf nur für den Zeitpunkt der Wahl?

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Montag, 12.02.2024, 10:43 (vor 77 Tagen) @ LePenseur1764 Views

So, wie ich das verstanden habe, zielt Wisnewski doch aber gerade darauf ab. Dieser Paragraf gilt für den Augenblick unmittelbar nach einer Wahl, wenn also die Kardinäle den Papstnachfolger bestimmt haben. Dann kann sich der Gewählte dafür entscheiden, seine Wahl nicht anzunehmen. Nimmt er die Wahl allerdings an und wird damit neuer Papst, kann er sich nicht mehr auf diesen Paragrafen berufen.

Die Frage ist, ob dieser Paragraf nur für unmittelbar nach der Wahl gilt, oder ob sich der Papst auch nach Amtsantritt noch darauf berufen kann?

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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