Das würde eine "zu positive Ertragslage der Bank" vortäuschen .. [edit]

Beo2, NRW Witten, Montag, 27.03.2023, 11:00 (vor 397 Tagen) @ Morpheus3120 Views
bearbeitet von Beo2, Montag, 27.03.2023, 11:56

Tagchen @Morpheus!

-> Nein, gibt es nicht. Was würde dann auf der Passivseite der Bankbilanz als Gegenposten erscheinen ..?

Die Gegenposition ist der Jahresüberschuss
Kreditforderungen sind wie offene Rechnungen gegen Kunden. Sie müssen als Einnahmen verbucht werden und erhöhen entsprechend den hoffentlich vorhandenen Gewinn der Bank. Und dieser Gewinn (oder Verlust) taucht auf der Passiv-Seite der Bilanz in der Summe mit vielen anderen Positionen unter Jahresüberschuss auf. Aber auf der Aktiv-Seite stehen sie als Unterposition zu den "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ... So etwas muss ausgewiesen werden, weil diese Forderungen natürlich mit der Unsicherheit von Zahlungsausfällen verbunden sind.

Ja, das machte Sinn. Wir sprechen also von den Zinsforderungen:

Das würde ja bedeuten, dass die Bank bereits! bei der Kreditvergabe! tatsächlich eine Zinsforderung bilanziert - nämlich unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" - und zugleich! als zu versteuernden Ertrag (in der GuV) verbucht. Das wäre zwar möglich - und entspräche sogar meiner uralten Forderung! - ist mir aber neu! Das würde gewissermaßen eine "zu positive Ertragslage (Gewinn) der Bank" vortäuschen. Bei endgültiger Nichterfüllung müsste die Bank dann die Zinsforderung allerdings als Verlust (in der GuV) wieder ausbuchen. Mit "Sonstige Einnahmen" zugunsten eines Sonderposten des EK würde mich eher anfreunden können.

Außerdem, der Kreditkunde müsste seine neue Zinsverbindlichkeit bereits bei der Kreditaufnahme als (steuermindernden) Verlust bilanzieren! = per Passivatausch zu Lasten seines EK. Auch dies ist mir ganz neu.

Ich kann mich also in diesem Punkt durchaus geirrt haben. Mal sehen, wer recht hat.
Mit Gruß, Beo2


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