Heute geht die Bank pleite und es gibt noch langfristig eine Menge zu tun

Morpheus ⌂, Montag, 27.03.2023, 03:43 (vor 367 Tagen) @ Weiner3275 Views

Hallo Weiner,

es ist gut, dass Du das ansprichst.

Im Falle ausbleibender Tilgung wird die Kreditforderung (Kreditsumme) als Verlust zu Lasten der EK der Bank ausgebucht.

Die Bank ist ein nachrangig haftender Bürge ihres Kreditnehmers und muss an dessen Stelle tilgen!

Ja, das ist eine rein technische Reaktion, die es auch bereits zu Zeiten von Goldschmied Fabian gegeben hat. Denn wenn die Leute ihre Goldmünzen bei der Bank eingelagert hatten, und die Bank jetzt Kredite an Leute ausgegeben hatte, ihnen die Münzen anderer Leute ausgezahlt hatte, der Schuldner diese Münzen aber nicht mehr zurück brachte, dann blieb der Bank auch schon damals gar nichts anderes übrig, als die Münzen aus ihrem Eigenkapital auszuzahlen, wenn die berechtigten Münz-Einlagerer ihre Münzen abholen wollten.

Heute gibt es da einige zusätzliche Sicherheiten.


?Was passiert, wenn die Bank nicht mehr tilgen kann,

1. mit dem Geld, das sie einst geschöpft hatte

Die Antwort auf diese Frage verschiebe ich mal nach unten, weil es sich da in der Folge der Antwort besser ergibt.

2. mit dem CEO der Bank

Der verliert sicher seinen Posten, und es wird sicher geprüft, ob ein Management-Verschulden vorliegt. Das kann sein, muss es aber oft auch nicht.

3. mit der Bank selbst?

Das sind "politische" Fragen. Bei den Sparkassen und Volksbanken werden solche Institute in der Gruppe aufgefangen. I.d.R übernehmen die Nachbar-Institute die Pleite-Bank und damit die Verluste. Als dies nicht ging, als die Berliner-Sparkasse, damals unter dem Namen "Bankgesellschaft Berlin" pleite war, musste die Gesamtheit der Sparkassen Gemeinschafts-Eigentümer werden. Das nennt sich Sicherungskonzept. Und die Berliner-Volksbank wurde analog von den Genossenschaftsbanken gerettet.

Die Privatbanken haben dafür einen Fonds in den sie einzahlen und der auch eine Nachschusspflicht enthält. Mit diesem Geld sollen zumindest die Kleinsparer (bis 100.000€) geschützt werden.

Wenn eine Bank nicht mehr selbst zahlen kann, und auch das Sicherungssystem versagt, dann müssen die Einleger/Sparer haften. Die Großeinleger werden dann anteilig an der Tilgung beteiligt. Was natürlich bis zum Totalverlust aller Einlagen gehen kann. Wenn Einlagen "übrig bleiben" können diese auf andere Banken übertragen werden, denn die Bank selbst wird natürlich geschlossen. Für die Kleinanleger-Einlagen gibt es ja als letzte Instanz immer noch die staatliche Garantie. Hier würde dann wohl der Staat andere Institute mit Geld ausstatten, um die Kleinanleger zu entschädigen. Das gleiche passiert auch mit den ausgegeben Krediten. Die werden auch auf eine andere Institution verlagert, die diese Kredite noch bis zu Ende verwalten. Denn die zahlungskräftigen Schuldner müssen natürlich das Geld, das von der Bank geschöpft wurde, nach wie vor zurückzahlen, so dass es bei der Tilgung aus dem Kreislauf genommen wird. Natürlich kann es in der Folge aber auch zu Insolvenzen weiterer Schuldner kommen, wenn sie z.B. Guthaben bei der Bank hatten, die für die Bank haften mussten. Aber auch hier werden dann natürlich erst einmal die Sicherheiten verwertet.

Weiter zu Frage 1 (sofern nicht bereits eben beantwortet))
Wenn Kunden Bargeld bei der Bank ausgezahlt bekommen hatten, sind die Sicherheiten dafür im Pfandpool der Bundesbank und diese werden dann !wie immer! an die Banken übergeben, bei denen das Geld eingezahlt wird. Alle Vermögenswerte, wie Aktien und Schuldscheine, die im Sondervermögen der Bank waren, also nur für Kunden gelagert wurden, die werden ebenfalls auf andere Institute übertragen.

Was man hier sieht, ist die enorm gute Wert-Absicherung des angeblichen Fiatgeldes oder des angeblich wertlosen Papiergeldes. Das liest, hört und sieht man leider viele falsche Informationen.
Kreditgeld ist super preiswert und es kann dezentral geschöpft und gerade weil es aus dem NICHTS geschöpft wird, praktisch ohne Vorfinanzierungskosten DEZENTRAL verteilt werden. Es bleiben nur die Bonitäts- und die Sicherheitenprüfung, sowie dann die Zinshöhe, die aus der Risiko-Einschätzung in Abhängigkeit von der eingeschätzten Ausfallwahrscheinlichkeit abgeleitet werden muss. Zusätzlich muss die Bank Kredite mit Eigenkapital hinterlegen, was auch abhängig von der Risiko-Einschätzung ist. Also die Bank muss vorbeugend Eigenkapital "parken", um solche Pleiten möglich nicht zu haben.

Bitte, es ist nicht nur eine Spaßfrage. Und ich stelle Sie Dir, Beo2, weil Du der einzige (hier) bist, der den VOLLEN Durchblick hat.

Danke für die Blumen!

Ich hoffe, dass ich alles abgedeckt habe. Sollten Fragen bleiben, stelle sie bitte und ich werde versuchen sie zu beantworten.

Beste Grüße
Morpheus

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Wir - für die unbeschränkbare Freiheit.


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