Strafanzeigen gegen Lauterbach & Co wegen Tatverdachts der fahrlässigen Tötung, des Totschlags und Mordes

Falkenauge, Montag, 13.03.2023, 09:51 (vor 403 Tagen)5979 Views

Der Strafverteidiger Wilfried Schmitz hat bei den zuständigen Staatsanwaltschaften gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Verantwortlichen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der European Medicine Agancy (EMA) und inzwischen auch gegen Verteidigungsministerinnen Strafanzeigen erstattet, da sie die sogenannte „Impfung“ trotz nachweislicher gefährlicher und schwerer Nebenwirkungen propagiert oder gar erzwungen haben. Sie seien aufgrund ihrer vorsätzlichen Irreführung der Öffentlichkeit und vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten für gesundheitliche Schäden bis zum Tod bei einer unbekannten Anzahl von Menschen mitverantwortlich.

I.
In einer E-Mail an die „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) weist Rechtsanwalt W. Schmitz näher auf die strafrechtlichen Gründe hin:

„Wenn ein Gesundheitsminister insbesondere durch die bewusste Falschaussage, die Covid-19-Injektionen seien ´nebenwirkungsfrei`, entgegen seinen gesetzlichen Pflichten die gesamte Öffentlichkeit täuscht, dann sind hier auch die schwersten Straftatbestände wie Mord zu prüfen, insbesondere (also nicht nur) das Mordmerkmal der Heimtücke. Darüber hinaus Straftatbestände nach dem AMG (Arzneimittelgesetz).

Schließlich wäre in diesem Kontext zumindest (!) die Beihilfe zu den schweren Straftaten Dritter zu prüfen, die durch solche öffentlichen Falschbehauptungen unterstützt bzw. ermöglicht worden sind.
Seine Aussage, die Covid-19-Injektionen seien auch ´hoch wirksam`, war – wie man längst nachweisen kann – selbstverständlich auch bewusst falsch. Aber bei der Lüge von der Nebenwirkungsfreiheit ist der Nachweis noch viel leichter.

Zu Ihrer Information übermittle ich Ihnen im Anhang meine Strafanzeige gegen Verantwortliche des PEI u.a.“ 1

MWGFD nimmt das in einem Artikel auf und schreibt:

„Wir danken Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz für dieses längst überfällige Vorgehen. Als erster Rechtsanwalt macht er nicht nur den Gesundheitsminister Karl Lauterbach, sondern auch das PEI und die EMA für die grob fahrlässige Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten für gesundheitliche Schäden bis zum Tod bei einer unbekannten Anzahl von Menschen verantwortlich und erstattet Straf-Anzeige gegen diese Akteure
wegen des Tatverdachts
- der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§ 223, 224, 226, 227, 340 StGB,
- des Totschlags und Mords gem. § 212 und 211 StGB,
- der fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB,
- der fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB,
- aller in Betracht kommenden Straftatbestände gem. §§ 95, 96 AMG,
- aller sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach dem StGB, Kriegswaffenkontrollgesetz, Völkerstrafgesetzbuch.

´Zu dieser Strafanzeige sehe ich mich gem. § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB verpflichtet, da die Covid-19-´Impf`-Kampagne immer noch weiter vorangetrieben wird, so dass zuverlässig absehbar immer mehr Menschen bis hin zum Tod schwer an ihrer Gesundheit geschädigt werden`, heißt es in seiner Anklageschrift (Strafanzeige, hl).

MWGFD ist insofern sehr erfreut, über die wichtige Initiative des Rechtsanwaltes Wilfried Schmitz berichten zu können. Wer sich nach Prüfung dieses Sachverhalts bemüßigt fühlt Gleiches zu tun, hat die Möglichkeit über folgende Email-Adresse

ra.wschmitz@gmail.com

Rechtsanwalt Schmitz zu kontaktieren und ggf. auch einen Text für eine Musterklage über ihn einzuholen. Wenn viele sich dem Vorstoß anschließen, ist die Chance, dass sich die Staatsanwaltschaften den Tatsachen stellen müssen, deutlich höher. Denn es ist ein Skandalon, dass Äußerungen von Impf-Kritikern geahndet und bestraft werden, während die Richter die Falschaussage Lauterbachs, die Impfung sei ohne Nebenwirkungen, unter dem Begriff der ´Meinungsfreiheit` gedeckt sehen.“
Die zwei von Rechtsanwalt Schmitz erstatteten Straf-Anzeigen (gegen Lauterbach, PEI und EMA) sind in den Artikel eingefügt:

https://www.mwgfd.org/2023/01/erste-strafanzeigen-gegen-die-verantwortlichen-der-corona...


II
Die Serie an Strafanzeigen durch Rechtsanwalt Schmitz macht keinen Halt:
Jetzt auch Anzeigen gegen Verteidigungsminister und Sanitätsoffiziere

Unter diesen Titeln veröffentlichte die Gesellschaft der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) am 26.1.2023 einen weiteren Artikel 2, den wir nachfolgend übernehmen:

„Es werden volle Geschütze ausgefahren, um hier mal ausnahmsweise das Militärjargon zu bedienen. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat binnen kurzer Zeit eine Serie an Strafanzeigen erstattet. Getreu dem Motto „eine halbe Wahrheit, die von der ganzen Wahrheit ablenkt, ist eine ganze Lüge“, gibt es für den Strafverteidiger keine halben Sachen. Im Gleichschritt mit der Anklage des Schweizer Investmentbankers Pascal Najadi hat auch Herr Schmitz sämtliche Strafanzeigen gegen Verantwortliche eingeleitet, welche die sogenannte „Impfung“ trotz nachweislicher Schädlichkeit propagieren, gar erzwingen.

Wegen des Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge sind nicht nur Gesundheitsminister Lauterbach und sämtliche Gesundheitsbehörden zur Verantwortung zu ziehen, sondern in der Konsequenz auch die vormaligen Verteidigungsministerinnen Annegret Kramp-Karrenbauer und Christine Lambrecht, sowie alle Bundeswehrsanitäts-Offiziere und sonstigen Offiziere und Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums.
Seit November 2021 ist die vermeintliche Schutzimpfung für Soldatinnen und Soldaten (nachfolgend: Soldaten) der Bundeswehr verpflichtend, denn der „Dienstherr [will] nicht nur die Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte sicherstellen, sondern [...] kommt dabei insbesondere auch seiner Fürsorgepflicht nach“, so heißt es in der Infobroschüre des Sanitätsdienstes (siehe Anlage unten S. 15).

Hält sich der eiserne Wille an längst Widerlegtem aufrecht, wird aus der Fürsorgepflicht schnell eine verordnete Selbstgefährdung. Gerade das Gegenteil eines hier behaupteten Pflichtbewusstseins gegenüber seinen Streitkräften ist zu beobachten. Jene Akteure, die auf Basis falscher Tatsachen weiterhin zur „Impfung“ drängen, sind aufgrund ihrer Pflichtverletzungen gegenüber Soldaten, insbesondere wegen ihrer rechtswidrigen Anordnungen und irreführenden Angaben, für gesundheitliche Schäden bis zum Tod mitverantwortlich, so Rechtsanwalt Schmitz.

In der militanten Welt der Bundesoffiziere ist die „Impfung“ nur eine weitere Gehorsamkeitsübung von vielen: „Wer sich nicht impfen lässt, verweigert einen Befehl“ ganz einfach. „Die unselige Duldungspflicht muss gekippt werden“ forderte Strafverteidiger und Kläger Schmitz bereits im Juli, als er zwei Luftoffiziere in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit leider ausbleibendem Erfolg verteidigte.

Mit „Jawohl“ und „Gewehr bei Fuß“ in Fragen der individuellen Gesundheit wurde das letzte Wort mitnichten gesprochen. Dass Richter- und Staatsanwaltschaften parieren und auf Linie mit der Regierungskohorte stehen, darf nicht zum Verhängnis von Soldaten werden. Entsprechend sind die Treiber jener Zwangsmedikation zur Verantwortung zu ziehen. Bundes- und Sanitätsoffiziere und Verteidigungsminister, die weiterhin propagieren, dass ein „kurzer Piecks Leben retten kann“, können nicht verharmlosend damit entschuldigt werden, dass sie den Schuss wohl noch nicht gehört haben. Die 30-seitigen Strafanzeigen (siehe Anlage unten) machen unter fachkundiger Angabe einschlägiger wissenschaftlicher Studien, welche die Schädlichkeit und Unwirksamkeit der sogenannten „Impfung“ belegen, unmissverständlich klar, dass es sich angesichts der Verdeckungsabsichten hier von Tötungsdelikten als Tatbestand handelt, wenn nicht gar um den Tatbestand eines verwirklichten vollendeten Totschlags (§ 212 StGB).

Wer sich als Geschädigter sieht oder sich als Soldat bemüßigt fühlt gleiches zu tun, hat die Möglichkeit, sich bzgl. einer Musterklage über die folgende Email an Rechtsanwalt Schmitz zu wenden.

ra.wschmitz@gmail.com

Auch das folgende Dokument zum Thema „Impfungen und Duldungspflicht“, welches als Informationsmaterial für Soldaten ausgegeben wurde und wird, sei hier nicht vorzuenthalten, gerade jenen, die weiterhin keinen Zweifel an der Fürsorgepflicht durch den Staat haben. Erschreckend ist nicht nur der Impfkatalog, der Soldaten zugemutet wird, sondern auch die verharmlosende propagandistische Sprache, mit der die „Impfung“ buchstäblich schmackhaft gemacht wird. So werden die Inhaltsstoffe der mRNA-Vakzine nicht nur mit dem Grundrezept einer normalen Suppe verglichen, die man bedenkenlos konsumieren kann, auch heißt es, dass die möglichen Nebenwirkungen harmloser seien als die einer Ibuprofen-Tablette.

„Sogar der unüberlegte Griff zur Kopfschmerztablette kann durchaus schlimmere Nebenwirkungen als die Impfung hervorrufen“ (wörtliches Zitat aus Bundeswehrinfo S. 22)

und weiter heißt es…:
„Wer unbedenklich im Restaurant zur Vorsuppe greift, kann genauso bedenkenlos den Inhalts- und Hilfsstoffen in der mNRA-Impfung vertrauen. Salz, Fett, Wasser und Zucker finden sich nämlich in beidem wieder.“ (wörtliches Zitat aus Bundeswehrinfo S. 20)

In diesem Sinne heißt es auch unsererseits an die Verantwortlichen: „Lassen Sie sich die Strafanzeigen schmecken“. Einen großen Dank an den unermüdlichen Einsatz des Rechtsanwaltes Wilfried Schmitz. Wir hoffen sehr, dass die Ermittlungen gegen die Angeklagten schleunigst aufgenommen werden.“

Zum Informationsdokument „Impfung und Duldungspflicht“ und den Text der Strafanzeige von RA. Schmitz siehe am Ende von:

https://www.mwgfd.org/2023/01/die-serie-an-strafanzeigen-durch-rechtsanwalt-schmitz-mac...

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1 mwgfd.org
2 mwgfd.or/2023/01
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Quelle:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/03/13/strafanzeigen-gegen-lauterbach-co-wege...


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