Fälligkeit

Ashitaka, Freitag, 05.08.2022, 10:49 (vor 628 Tagen) @ Naclador3226 Views

Hallo Naclador,

Ich kann auch etwas kaufen, aber nicht bezahlen. Das ist nicht zwingend Diebstahl, sondern erst einmal Zahlungsverzug, ich bleibe dem Verkäufer den Kaufbetrag schuldig. Diebstahl wird es erst, wenn man mir unterstellen kann, dass ich gar nicht die Absicht habe zu bezahlen.

Alles richtig auseinandergezerrt. An deinen und mp's Darstellungen gibt es technisch nichts zu nörgeln. Es gilt sich aber vor dem Hintergrund des Debitismus nun klar zu machen, wozu Kreditvergaben eigentlich im wesentlichen notwendig sind:

Das eigene Unvermögen einer sofortigen Erfüllung in Nichtgeldeinheiten durch die sofortige Fälligkeit (Bezahlung/Übertragung der kreditierten Geldeinheiten bzw. Geldguthaben) zu beseitigen. Das System funktioniert aufgrund des Faktors Zeit und dessen nicht bereits im System vorhandenen geldlichen Gegenwert nur so.

Ohne die aus dem zuvor geschlossenen Kreditvertrag geschaffenen, sofortigen Fälligkeiten (sofortige Bezahlmöglichkeiten) würde erst gar nichts gekauft werden.

Herzlichst,

Ashitaka


Gruß,
Naclador

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