Ich will da nichts unterstellen, ich denke einfach nur nach.

helmut-1, Siebenbürgen, Donnerstag, 04.08.2022, 21:14 (vor 629 Tagen) @ Manuel H.3606 Views

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei einem Ehepaar in beiden Fällen Vater und Mutter (also 4 Personen) in einem Zustand sind, der eine Einweisung in ein Pflegeheim notwendig macht, weil man das zuhause aus medizinischer Sicht nicht mehr durchführen kann.

Nun will ich nicht auf den von Dir geschilderten Fall abheben, weil ich da keine näheren Umstände kenne. Ich spreche nur allgemein.

Es ist zur Mode geworden, dass man die Dinge, die unbequem geworden sind, abschiebt, einschl. der betroffenen Personen und dem Staat überlässt. Wenn man da ein Rechenexempel machen würde, käme man drauf, dass die häusliche Pflege wesentlich billiger kommt. Wenn sich ein Familienangehöriger dazu bereit erklärt, diese Pflege zu übernehmen, dann bleibt unterm Strich wesentlich mehr in der Haushaltskasse, als wenn man 4 x Pflegezuschuss bezahlt.

Wenn man dazu noch die Möglichkeit hat, eine 24-Std.Pflege über Osteuropäerinnen zu machen, wirds noch günstiger. Dazu bezahlt der Staat ja auch einen Zuschuss für die Pflegekräfte, zumindest in Österreich. In Deutschland weiß ich es nicht.

Ich hab dazu eine festgeklopfte Meinung. Meine Eltern sind beide in ihrem gewohnten Umfeld verstorben, das wurde schon zu Beginn so geregelt. Ich betrachte es als eine heilige Pflicht, dass man sich nicht scheut, demjenigen, der einem als Baby den Arsch geputzt hat, dasselbe zukommen zu lassen, wenns nötig ist.

Ich bereite, nachdem ich den 7er vor dem Alter schreibe, den Wechsel des Eigentums schon langsam vor, so, wie es meine Eltern gemacht haben. Wenn sich die Würmer an mir sattgefressen haben, werden meine Kinder keinen Grund haben, mich zu verfluchen, weil ich die Erbschaftsangelegenheiten nicht zu Lebzeiten geregelt habe, was einen Unfrieden zwischen den Geschwistern auslösen könnte.

Auch, wenn mir/uns am Schluss nichts mehr lt. Grundbuch gehört, so wird jede Übergabe einer Immobilie notariell mit der Auflage des Nießbrauchs verbunden. Dazu mit dem Recht, dass sämtliche Entscheidungen für diese Immobilie (z.B. Umbau, etc.) den ursprünglichen Eigentümern vorbehalten bleibt. Das alles ist mit der Auflage verbunden, dass der "neue" Eigentümer der Immobilie in die Verpflichtung der häuslichen Pflege eingeht, - egal, ob er die selbst macht oder delegiert.

Wenn das nicht gewährleistet ist, dass ich in meinem Bett zuhause mal den Löffel abgebe, dann kriegt alles irgendein Karnickelverein und die Kinder gucken in die Röhre. Da bin ich stur. Und wenns mal anfängt, nicht mehr lebenswert zu werden und tatsächlich die Gefahr besteht, dass man mich aus medizinischen Gründen zuhause nicht mehr "halten" kann, dann gibts ja noch die Patientenverfügung. Und Digitalis. Denn dass ein altes Herz bei der 5-fachen Dosis aufhört zu schlagen, das wird jeder Hausarzt auf dem Totenschein als natürliches Ableben bestätigen. Zur Last fallen will ich ja auch niemanden.

Mich kriegen keine 10 Pferde in eine präparierte Vorbereitungs-Sterbe-Einrichtung des Staates. Und wenn es auch noch so einen schönen Namen hat.


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