"Zur Anzeige bringen"

Arbeiter, Freitag, 03.06.2022, 09:53 (vor 686 Tagen)7348 Views

JETZT BEGINNT DIE MELDUNG VON IMPFSCHÄDEN
Wer sich jetzt nicht beeilt, wird bei der Entschädigung hinten anstehen.

"Wer der Ansicht ist, der Arzt habe seine Pflicht zur Meldung einer Impfnebenwirkung oder eines Impfschadens vernachlässigt, kann dies zur Anzeige bringen. Und wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist nicht jedes Verwaltungsgericht systemhörig. Ganz speziell wenn viele Meldungen eintreffen, wird es einem Amt schwerfallen, alle Anzeigen zu ignorieren oder abzuweisen. Dann beginnt rasch der Bereich des Amtsmissbrauchs."

Also nur 1-10% werden erfasst:
"Es wird von einer Untererfassung (Underreporting) von – je nach Quelle – 90 bis 99 Prozent ausgegangen."

"Bis zu 25.000 Euro Strafe je Vergehen
Die Strafbestimmungen finden sich in § 73 Abs. 2 Alt. 2 IfSG: Ein Verstoß gegen die gesetzliche Meldepflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Ordnungswidrig handelt dabei, wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht richtig, nicht vollständig, nicht vorgeschrieben oder nicht rechtzeitig Meldung erstattet."

https://report24.news/auch-in-deutschland-nichtmelden-von-impf-nebenwirkungen-von-hoher...

Viele Grüße

Arbeiter


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