das machen die jetzt schon

Manuel H., Freitag, 18.03.2022, 20:54 (vor 1381 Tagen) @ Knappe4590 Views

Allerdings erst seit kurzer Zeit.

Denn bislang galt, dass Preisreduktionen richtig angegeben werden müssen,
also alter Packungspreis, dazu in Mikroschrift die 100 Gramm oder kg Angabe,
dann neuer Packungspreis, dazu in Mikroschrift die 100 Gramm oder kg Angabe.

Jetzt reicht ein Aufkleber 30% oder 50% reduziert, das ist aber eine neue Gesetzeserleichterung.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet nicht, dass das Zeugs schlecht ist, sondern nur, dass der Hersteller bis zu diesem Datum die versprochenen Eigenschaften garantieren kann.
Nach Ablauf des MHD ist das Produkt nicht schlecht, nur nicht mehr vom Hersteller in all den versprochenen Produkteigenschaften garantiert. Der Händler kann es weiter verkaufen auch nach dem MHD, aber ab da haftet er vollumfänglich für die vom Hersteller garantierten Produkteigenschaften.
Das ist wohl den meisten zu heikel.

Deswegen die Rabatte.


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