DGB zur Impfpflicht, keine Impfpflicht, neu ist nur Auskunftspflicht
Demnach ist das Vorgehen des Krankenhauses illegal. Auch illegal ist es, deswegen ein Hausverbot auszusprechen.
Gibt es eine Impfpflicht? Darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich mich gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 impfen lasse?
Eine gesetzliche Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 gibt es nicht, auch nicht für bestimmte Berufsgruppen. Die Corona-Impfverordnung regelt ausschließlich ein Recht auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Das gilt auch für das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber kann eine solche Impfung bisher nicht verlangen.
Kann der Arbeitgeber mir den Zugang zum Betrieb verweigern, wenn ich nicht geimpft bin?
Das kann er grundsätzlich nicht. Es gilt jedoch die 3G-Regel für das Arbeitsverhältnis.
Schulde ich meinem Arbeitgeber eine Auskunft darüber, ob ich gegen Corona geimpft bin?
Im neuen Infektionsschutzgesetz ist nun geregelt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Daten zu erheben, um die 3G-Regel zu kontrollieren. Der Arbeitgeber darf jedoch nach wie vor nicht nach dem Impfstatus fragen, sondern lediglich nach einem der drei Nachweise (genesen, geimpft, getestet).
Für bestimmte Beschäftigtengruppen gilt jedoch anderes: Am 10. September 2021 ist eine neue Auskunftspflicht bezüglich des Impf- oder Genesenen-Status für Beschäftigte in bestimmten Branchen in das Infektionsschutzgesetz (§ 36 Abs. 3 IfSG) eingeführt worden.
Heute abgerufen, Stand 24.11.21
https://www.dgb.de/themen/++co++986b431a-8c8e-11eb-980b-001a4a160123