Neues zur Impfpflicht

Manuel H., Dienstag, 28.12.2021, 21:53 (vor 1455 Tagen)5686 Views
bearbeitet von Manuel H., Dienstag, 28.12.2021, 22:24

Gerade bei Telegram entdeckt. Arbeitgeber haben sich etwas ausgedacht.

Wer vor oder während der Impfpflicht erkrankt und ärztlich krankgeschrieben wird, erhält während der Impfpflicht trotzdem keine Lohnfortzahlung.

Argument:
Die ärztlich attestierte Krankheit sei ja nicht die alleinige Ursache dafür, dass der Arbeitnehmer seine geschuldete Leistung nicht mehr erbringt, sondern seine Weigerung, den 2G Status nachzuweisen.

Einerseits wird ein Hausverbot ausgesprochen, andererseits die Sozialversicherung weitergezahlt. Das zeigt meines Erachtens, dass die sich hier auf glattes juristisches Neuland bewegen, denn von einer solchen Aufsplittung der Lohnleistung des Arbeitgebers, er zahlt freiwillig alle Sozialversicherungsbeiträge sowohl die des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers plus alle Steuern aber nicht den netto Lohn, habe ich noch nie gehört.

Ich spekuliere, dass das Prozedere nur der Einschüchterung dient, also m.E. den klassischen Straftatbestand der Nötigung erfüllt. Die Krankenhausleitung hat ihre illegale strafrechtlich sanktionierbare Vorgehensweise offensichtlich nicht mit der Sozialversicherung und dem Finanzamt abgesprochen, die natürlich auf Zahlung der Beiträge bestehen wird, im Falle der Nichtzahlung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Anteile der Sozialversicherung würde eine Nichtzahlung sogar zu der Nötigung noch die Unterschlagung hinzugesellen, denn dieser vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geschuldete Betrag verwaltet das Krankenhaus nur treuhänderisch für den Angestellten.

Wenn es also für das Krankenhaus unstrittig ist, dass sie die Sozialversicherung und die Steuern schuldet, sie sie also deswegen freiwillig zahlt, dann kann sie nicht willkürlich Teile davon herausnehmen. Sie könnte sich dann willkürlich auch die Kirchensteuer heraussuchen oder die Rentenversicherung, das sind alles Teile des geschuldeten Lohns, der ja, nach Meinung des Krankenhauses nicht mehr zu bezahlen wäre, da die Arbeit nicht mehr geleistet werden kann (Hausverbot wurde ausgesprochen)

Das gewinnen die Mitarbeiter doch im Handumdrehen.

Staatlich erzwungene Impfpflicht in Österreich ab dem 1. März 2022 hin oder her, die Funktionäre eines Krankenhauses in Heidelberg gehen vorbildlich voran und erzwingen die Impfpflicht (2G) ab dem 1. Januar 2022.

Hier ein Link zum Originalschreiben:

https://t.me/Gesundheitswesen_in_der_Krise/1208


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