Als Geldgeber hast du binnen weniger Tage nach dem Monat der Arbeit
die Soz.vers. Daten zu melden und zu zahlen, die "Geld-Pfänder" der "AOK" ziehen das Geld sonst ziemlich fix vom Konto ein (Umwege, wie Mahnbescheid usw. gibt es da nicht). Das Finanzamt ist da ähnlich schnell.
Zwingend ist dann auch die Auszahlung des Nettolohns, wenn es eskaliert, könnte man einen Insolvenzantrag stellen, im Gegensatz zum Anwalt kostenfrei:
https://www.schuldnerberatung.de/insolvenzantrag-durch-glaeubiger/
Wer kann ein Insolvenzverfahren beantragen?
In der Regel dürfen sowohl der Schuldner als auch dessen Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen. Vor allem Krankenkassen und Finanzämter stellen häufig einen Gläubigerantrag.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Insolvenzantrag des Gläubigers zulässig?
Der Gläubiger muss ein berechtigtes Interesse an der Insolvenzeröffnung haben. Des Weiteren hat er sowohl seine Forderung als auch die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung seines Schuldners glaubhaft zu machen.
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Wie indirekt im link steht: Das Amtsgericht wird den anschreiben und man wird dann über das Amtsgericht Antwort bekommen, da wird dann jeder aufpassen, was er schreibt.
Zum weg zum Arbeitsamt ist schon wegen der Krankenversicherung sinnvoll.
Parallel kann man selber oder das Arbeitsamt eine Arbeitsbescheinigung verlangen, zeigt dem Chef zumindest, dass man sich damit auseinandergesetzt hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__312.html
Allen ungepiekten ist zu raten sich JETZT zum Arbeitslos zu melden, geht alles per EDV und dann muss man mal mit Ausweis vor Ort erscheinen, wohl damit man das nicht alles aus einem Urlaubsland "abwickelt".
Diese Meldung ist Pflicht, wenn man das kommen sieht und ist unschädlich.
Als "Chef" könnte sich frech hin stellen:
Der Wachdienst lässt den nicht ins Krankenhaus o.ä., der ist der verlängerte Arm des Staats, da habe ich nichts mit zu tun.
Dann: Er erscheint nicht zur Arbeit, keine Krankmeldung, daher ziemlich fristlose Kündigung incl. Auszahlung / bzw. mit Arbeitsende zum Ende von bestehenden Urlaubsansprüchen.