Mein Fehler - ich dachte das RKI hätte etwas mit Medizin zu tun!?

mabraton, Dienstag, 30.11.2021, 16:02 (vor 875 Tagen) @ Arbeiter1573 Views

Hallo zusammen,

das RKI hat aber sehr gute Juristen!
Das ist wichtig, insbesondere wenn man es medizinisch nicht erklären kann.

Anfrage an die Stiko bezüglich Graphene in Biontech-Pfizer und Moderna Impfstoffen'

Sehr Antragsteller/in

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 08.07.2021, zu welcher wir Ihnen das Folgende mitteilen
...
laber-quacksalberlaber-laber-quacksalberlaber
...
Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch.
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig.

Beste Grüße
mabraton


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