Wäre nicht auch noch folgende Klage denkbar (fehlender Hinweis Risiken/Nebenwirkungen)

solstitium, Mittwoch, 05.05.2021, 09:48 (vor 1058 Tagen) @ Falkenauge2003 Views
bearbeitet von solstitium, Mittwoch, 05.05.2021, 10:21

Erstens:
„Zu Risiken und Nebenwirkung lesen sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“

Am Ende jeglicher Medikamentenwerbung ist der Werbende anscheinend GESETZLICH verpflichtet, diesen Hinweis zu geben, sonst würde er die teuer erkaufte Werbezeit nicht dafür verwenden. (oder bei fehlendem Hinweis eine Klage riskieren und eine saftige Strafe dafür zahlen)


Bei sämtlichen Staatsfernsehen-Impf-Dauerwerbesendungen, fehlt dieser Hinweis! (2)


Wäre daraus nicht eine Klage zu stricken?
(...und viel Geld damit zu verdienen?)


(Wer es dann alsbald "verdient" hat, wird sich, weil wir ja allesmant anständige Menschen sind, denke ich, automatisch dann hier melden und sich irgendwie bedanken - dafür schon mal besten Dank vorab!)

PS:
Bei den Test-Zwangs-Orgien fehlt dieser Hinweis nicht nur genauso -
ES FEHLT SCHON MAL EINFACH DIE PACKUNGSBEILAGE!
(hab grad zwei Tests, kontrollhalber, vor mir liegen - nichts nada njente)

Wie siehts es hierbei eigentlich um den Tatbestand, der
ARGLISTISTIGEN TÄUSCHUNG aus? (1)

(Und wenn ich Euch erzähle, welche Institution das ausgibt, da haut's Euch die Socken weg! Also einer, der es von "Berufswegen", GANZ GENAU wissen müsste.)


zu (1)
Überlege mir grad, wenn eine Sache aufgrund einer arglistigen Täuschung beginnend, "auf den Weg" gebracht wird, inwieweit auf diesem Weg, sich der Getäuschte rein rechtlich, überhaupt noch an, diese Sache betreffende Regeln, halten muss?

Das ist in etwa so, als gibt Dir einer einen geklauten LKW und erklärt Dir, obgleich Du dafür keinen Führerschein hast, dass Du erst auf sein Kommando, dann aber auf jeden Fall, so vllt. gg. 17.00 Uhr quer über den Weihnachstmarkst fahren sollst.
Und wenn Du das nicht machst, droht er mit rechtlichen Konsequenzen und/oder Arbeitsplatzverlust!

Ja, ich denke, dieser letzte Satz beschreibt die Lage, auch für die das zwangsweise Umsetzenden, am genauesten!

(2)
Noch ne Klage!

Diverse Youtuber verdienen als Influencer etwas dazu.
Sofern dies geschieht, sind sie verpflichtet, innerhalb ihres Videos DAUERHAFT das Logo DAUERWERBESENDUNG einzublenden!

Auch dieser Hinweis fehlt beim Impf- Werbe- Staatsfernsehen (incl. und besonders den Nachrichten) genauso!

Schon wieder ein Tipp, für massig Kohle zu verdienen, das wird anscheinend ein sehr erträglicher Tag heute!


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