Oberlandesgericht Karlsruhe stützt Zuständigkeit des Weimarer Familienrichters

Falkenauge, Dienstag, 04.05.2021, 21:57 (vor 1059 Tagen)3942 Views

Wie die dem Corona-Ausschuss nahestehenden 2020News mitteilen, hat der 20. Zivilsenat – Senat für Familiensachen - des OLG Karlsruhe entschieden, dass bei dem Hinweis auf eine Kindeswohl-Gefährdung (§ 1666 BGB) in der Schule das Familiengericht und nicht das Verwaltungsgericht zuständig sei. Das Familiengericht habe nach pflichtgemäßem Ermessen sogleich Vorermittlungen einzuleiten und danach über die Eröffnung eines Verfahrens zu entscheiden. -

Dies bedeutet, dass der Rechtsbeugungs-Vorwurf der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Familienrichter in Weimar, der nach einem entsprechenden Hinweis von Eltern seine Zuständigkeit geltend gemacht und schulische Corona-Maßnahmen aufgehoben hatte, jeder Grundlage entbehren.
Siehe:

Oberlandesgericht Karlsruhe stützt Zuständigkeit des Weimarer Familienrichters


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