Das erklärt dir dann die harte Hand des Staates, wem du wann die Tür zu öffnen hast.
Leider ist das alles nicht so einfach, meiner einer sein Feger ist nämlich auch ein feiner Kerl...
Aber in D ist alles geregelt und es gibt einen Unterschied zwischen Kamin, Kaminofen und anderen Feuerstätten in geschlossenen Räumen.
Hier stehts auch geschreiben: Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Schon §1 EIGENTÜMERPFLICHTEN klärt dich auf:
Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ist verpflichtet, fristgerecht Folgendes zu veranlassen:
1.
die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie
2.
die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittlere Feuerungsanlagen durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschrieben sind.
Dir werden dir geben, von wegen "Einen Scheiss muss ich..."
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Gruß
Der_Chris
Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!