Das erklärt dir dann die harte Hand des Staates, wem du wann die Tür zu öffnen hast.

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Freitag, 05.03.2021, 10:31 (vor 1147 Tagen) @ Linder1456 Views

Leider ist das alles nicht so einfach, meiner einer sein Feger ist nämlich auch ein feiner Kerl...

Aber in D ist alles geregelt und es gibt einen Unterschied zwischen Kamin, Kaminofen und anderen Feuerstätten in geschlossenen Räumen.

Hier stehts auch geschreiben: Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Schon §1 EIGENTÜMERPFLICHTEN klärt dich auf:

Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ist verpflichtet, fristgerecht Folgendes zu veranlassen:
1.
die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie
2.
die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittlere Feuerungsanlagen durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschrieben sind.


Dir werden dir geben, von wegen "Einen Scheiss muss ich..."[[top]]

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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