Polizei darf Wohnungen aufbrechen, um Privatparties zu enttarnen

Stagflati, Donnerstag, 22.10.2020, 06:10 (vor 1282 Tagen) @ DT2721 Views

RBB-Videotext Seite 108 (KEIN Scherz/KEINE Satire):

"Polizeikontrollen auch in Wohnungen

In Brandenburg darf die Polizei auch in Privatwohnungen kontrollieren, ob zu
viele Gäste an einer Feierlichkeit teilnehmen.

Ein Sprecher des Polizeipräsidiums sagte Antenne Brandenburg vom rbb am Mitt-
woch, der Gastgeber müsse die Beamten hereinlassen. Notfalls dürfe die Poli-
zei die Tür aufbrechen. Dabei handelten die Beamten unter der Leitung von Ord-
nungs- und Gesundheitsämtern.

In brandenburgischen Risikogebieten sind derzeit nur noch private Treffen
von maximal zehn Personen aus zwei Haushalten erlaubt."

Siehe hier:
https://rbbtext.de/108

DAS geht nun selbst Stagflati zu weit, der ja nun wirklich kein "Corona-Leugner" ist. Ohne Gerichtsbeschluss sollte der Wohnungsaufbruch doch nicht möglich sein dürfen, oder?

Gruß
Stagflati


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