Strohmann-Argument

Naclador, Göttingen, Donnerstag, 08.10.2020, 14:35 (vor 1904 Tagen) @ Linder2619 Views

Hallo Linder,

das hat dottore selbstverständlich nicht angenommen, sondern sich an der Tatsache orientiert, dass die Wörgler bereits hohe Steuerschulden hatten. Wenn ich entweder sofort meine Steuerschuld reduzieren kann, oder warten, bis mein Schwundgeld schwindet, und dann meine Schuld entsprechend geringer reduzieren kann, dann mache ich das selbstredend lieber sofort.

Für die Frage nach dem Geldumlauf ist das unerheblich. Ob ich das Geld nun bei der Kommune oder bei einer Bank einzahle, es verwandelt sich so oder so in Guthaben (bzw. reduziert mein Soll). Großartig umlaufen wird das Geld trotzdem nicht.

Du bekommst von Deinem Arbeitgeber Geld, welches Deinem Konto gutgeschrieben wird. Du holst Dir dann Geld "von Deinem Konto", d.h. die Bank händigt Dir gesetzliches Zahlungsmittel aus und reduziert Dein Guthaben in gleichem Umfang. Du kaufst Deine Lebensmittel im Supermarkt. Der Supermarkt lässt nach Ladenschluss das Geld abholen und zahlt es bei einer Geschäftsbank ein. Die wiederum kann damit ihre Verbindlichkeiten bei der ZB reduzieren.

Natürlich gibt es Überweisungen etc., aber dabei wird kein Geld, sondern nur Guthaben bewegt. Das eigentliche Geld läuft nicht um. Es wabert nur zwischen ZB, GB und Verbraucher hin und her.

Gruß,
Naclador


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