Insolvenzanträge sind nicht gleich Insolvenzverfahren
Hallo,
der Stapel mit den unbearbeiteten Insolvenzanträgen dürfte noch nicht darunter fallen, weil zunächst einmal entschieden werden muss, ob eine Insolvenz vorliegt, bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Das dauert also alles noch.
Gruß vom
Rybezahl.
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Wenn der Tag kommt, wo die Menschen über die Regierungen herrschen, werden die Menschen keine Regierungen mehr brauchen. Bis dahin sitzen wir in der Scheiße. (Charles Bukowski)