Dazu auch eine Sichtweise auf Einlasskontrollen und Corona-APP

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 09.07.2020, 10:53 (vor 1358 Tagen) @ bolte5568 Views

Ich denke, es wird auf kurz oder mittelkurz darauf hinauslaufen müssen, dass unsere Volksvertreter den Notstand ausrufen.:-P

Nichts von alldem, was hier seit Monaten vor sich geht, ist legitimiert über die noch geltenden Gesetze. 2015 fing es mit dem Rechtsbruch an, seitdem wird fröhlich weitergewerkelt. Wayne stört´s? Keinen! (doch mich, es [[kotz]] mich sogar an)

Frage: Wie lange lässt sich das Personal der BRD, also alle die mit dem Personalausweis, das noch gefallen?

Eine interessante Sichtweise, analog zum Impfpass, ist hier zur Cor.-APP ausgeführt. Lesenswert, wenn auch sehr datenschutzlastig!

Eintrittskarte Smartphone und CorAPP?

Auszug der Zusammenfassung

Sum Up

Eine Beschränkung des Zugangs für Personen mit nachweislich installierter Corona-App ist ein personenbezogenes Verfahren, das den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet und datenschutzrechtlich nicht gerechtfertigt werden kann.

DSGVO anwendbar:
Die Information eine bestimmte App auf dem Smartphone installiert zu haben, ist ein personenbezogenes Datum. Der Aufenthalt von Personen in umgrenzten Räumen sortiert nach bestimmten Kriterien erfüllt die Voraussetzungen für ein nicht-automatisiertes Dateisystem. Eine Verengung des Anwendungsbereiches der DSGVO darf nicht grobschlächtig und pauschal anhand einer bestimmten technologischen Verarbeitungssituation festgemacht werden, sondern erfasst auch nicht-automatisierte Vorgänge.

Keine existierende Rechtsgrundlage:
Die Anforderungen der Einwilligung scheitern in einer Vielzahl der Fälle an der Voraussetzung der Freiwilligkeit. Die Bejahung eines berechtigten Interesses der Verantwortlichen an einem Schutz ihrer Beschäftigten und Kundinnen vor Infektion durch Beschränkung des Einlasses, scheitert an der Geeignetheit der Kontrollmaßnahme. Anreize zur Nutzung der Corona-App zu schaffen, sind damit ohne eine gesetzliche Grundlage unzulässig.

Kein Bedarf:
Eine gesetzliche Regelung, die rechtlicher Vorteile bei Nutzung einer Corona-App schafft, dürfte unverhältnismäßig und in jedem Fall jedoch kontraproduktiv sein, schafft sie doch zugleich Anreize, die Funktion und den Sinn der App zu umgehen. Das Ziel, die Ausbreitung der Pandemie einzuschränken, werden auch gesetzlich geregelte Vorteile bei Nutzung der Corona-App nicht erreichen.

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Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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