Der ohne Impfpass muss draußen bleiben.

bolte, Donnerstag, 09.07.2020, 10:42 (vor 1386 Tagen) @ nereus5751 Views

Das Kind im Kindergarten anmelden, nur mit Impfpass vorzeigen, Eltern und Kind.
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Das Kind einschulen, nur mit dem Vorlegen der Impfbescheinigung, Eltern und Kind.
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Alle Gewerbe bei denen ein Kontakt über kurze Entfernung zwischen Anbieter und Kunde zwangsläufig ist, Friseur, Fußpflege, Massage, medizinische Bäder e.t.c, nur mit dem Vorlegen des Impfpasses, für beide.
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Teilnahme in Vereine, Gesangsverein, Sportverein, Mannschaftssportarten, Freiwillige Feuerwehr, nur mit Impfpass.
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Arbeitsplätze wie Großraumbüros, nur mit Impfpass.
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Jeder darf sich Kraft seiner Fantasie vorstellen, wozu zukünftig immer der Impfpass gezeigt werden muss damit sich die Türen öffnen. Als papierloser Nachweis als Update zur Corona - App. Der Impfpass, ein Dokument wie der TÜV für das Kraftfahrzeug. Der in festgelegten Abständen erneuert werden muss, um seine Gültigkeit zu behalten.
Geht nicht? Warum nicht?


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